Wer aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nach Deutschland zieht, stellt sich häufig die Frage, ob der vorhandene Führerschein umgeschrieben werden muss. Grundsätzlich werden gültige EU-Fahrerlaubnisse in Deutschland anerkannt. Es gibt jedoch Ausnahmen, Fristen und spezifische Anforderungen bei der Dokumentenberatung.
In diesem Ratgeber erläutern wir die gesetzlichen Grundlagen und zeigen Schritt für Schritt, wie die Umschreibung abläuft.
Wann muss ein EU-Führerschein umgetauscht werden?
Ein in einem EU-Land ausgestellter Führerschein bleibt in der Regel bis zum Ablauf seiner Gültigkeit in Deutschland gültig. Eine Umschreibung wird jedoch in folgenden Fällen notwendig oder dringend empfohlen:
- Ablauf der Gültigkeitsdauer: Wenn die Karte ihr Ablaufdatum erreicht.
- Verlust oder Diebstahl: Bei Verlust muss ein Ersatzdokument bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz beantragt werden.
- Lkw- und Bus-Klassen (C und D): Für diese Klassen gelten verkürzte Gültigkeitsfristen und regelmäßige medizinische Nachweise.
Erforderliche Unterlagen für den Antrag
Um Verzögerungen bei der Fahrerlaubnisbehörde zu vermeiden, sollten alle Unterlagen vollständig vorliegen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (im Original).
- Aktuelles biometrisches Passfoto (35 × 45 mm).
- Bisheriger EU-Führerschein im Original.
- Meldebescheinigung des aktuellen Wohnsitzes in Deutschland.
- Gegebenenfalls Nachweise über Sehtest oder medizinische Untersuchungen (je nach Klasse).
| Dokument | Anforderung | Hinweise |
| Ausweisdokument | Original | Personalausweis oder Reisepass |
| Passfoto | Biometrisch | Nicht älter als 6 Monate |
| EU-Führerschein | Original | Muss zum Zeitpunkt der Antragstellung gültig sein |
Interner & Externer Link-Bereich
- Erfahren Sie mehr über professionelle Unterstützung bei Dokumentenfragen auf unserer Dokumentenberatung Startseite.
- Offizielle rechtliche Grundlagen zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) finden Sie beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV).
