Ob für den Personalausweis, den Reisepass oder den Führerschein: Behörden verlangen heute ausnahmslos ein biometrisches Passbild. Dieses Foto muss exakten gesetzlichen Vorgaben entsprechen, damit es von automatisierten Scannern und Behördensystemen verarbeitet werden kann.
Die wichtigsten Kriterien im Überblick
1.Format und Bildgröße:
Das Foto muss die Maße 35 × 45 mm aufweisen. Das Gesicht muss mittig platziert sein und etwa 70 bis 80 Prozent der Bildhöhe einnehmen.
2.Schärfe und Kontrast:
Das Bild muss durchgehend scharf, kontrastreich und klar sein. Unscharfe oder überbelichtete Aufnahmen werden von der Meldebehörde abgelehnt.
3.Beleuchtung und Hintergrund:
Der Hintergrund muss einfarbig, hell (vorzugsweise neutralgrau oder weiß) und ohne Muster sein. Es dürfen keine Schatten im Gesicht oder im Hintergrund sichtbar sein.
4.Gesichtsausdruck und Kopfhaltung:
Der Kopf muss gerade gehalten werden (keine Neigung). Der Gesichtsausdruck muss neutral sein, der Mund geschlossen. Der Blick muss direkt in die Kamera gerichtet sein.
Besondere Regeln für Brillenträger und Kopfbedeckungen
- Brillen: Die Augen müssen klar erkennbar sein. Reflexionen auf den Gläsern oder getönte Gläser sind nicht zulässig. Der Rahmen darf die Augen nicht verdecken.
- Kopfbedeckungen: Sind grundsätzlich nur aus religiösen Gründen gestattet. Das Gesicht muss dennoch von der Kinnspitze bis zur Stirn vollständig sichtbar sein.
Links & Ressourcen
- Sie benötigen Hilfe bei Behördenunterlagen? Nutzen Sie unseren Service zur Dokumentenberatung.
- Die offizielle Fotomustertafel der Bundesdruckerei steht auf dem Personalausweisportal des Bundes zur Einsicht bereit.
