Geburtsurkunde beantragen: So erhalten Sie die Personenstandsurkunde

Ob für die Eheschließung, den ersten Personalausweis des Kindes, Rentenanträge oder Erbschaftsangelegenheiten: Die Geburtsurkunde gehört zu den wichtigsten Personenstandsurkunden in Deutschland. Sie weist Name, Geburtsort, Geburtsdatum sowie die rechtlichen Eltern nach.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, wo Sie eine Geburtsurkunde beantragen, wer antragsberechtigt ist und wie Sie das Dokument bequem online oder vor Ort anfordern.

Wer darf eine Geburtsurkunde beantragen?

Da Personenstandsdaten unter besonderem Datenschutz stehen, ist der Personenkreis rechtlich streng begrenzt (§ 62 Personenstandsgesetz).

Antragsberechtigt sind:

  • Die Person, auf die sich die Urkunde bezieht (ab vollendetem 16. Lebensjahr).
  • Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner.
  • Vorfahren und Abkömmlinge in direkter Linie (Kinder, Enkel, Eltern, Großeltern).
  • Geschwister (bei Nachweis eines berechtigten Interesses).
  • Dritte Personen nur mit schriftlicher Vollmacht und Personalausweiskopie der berechtigten Person oder bei rechtlichem Interesse (z. B. über ein Gerichtsschreiben).

Wo und wie beantragt man die Geburtsurkunde?

Zuständig ist immer das Standesamt des Geburtsortes – nicht das Standesamt Ihres aktuellen Wohnsitzes.

AntragsartAblaufBearbeitungszeit
Online-AntragÜber das Serviceportal der jeweiligen Stadt oder Gemeinde mit Online-Zahlungca. 3 bis 10 Werktage
Postweg / E-MailSchriftlicher Antrag mit Ausweiskopie und Gebührenüberweisungca. 1 bis 2 Wochen
Persönlich vor OrtDirekte Vorsprache im Standesamt nach TerminvereinbarungMeist sofortige Mitnahme
  • Kosten: Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kostet bundeseinheitlich meist zwischen 10,00 € und 15,00 €. Jedes weitere Exemplar, das gleichzeitig bestellt wird, ist oft günstiger (ca. 5,00 € bis 7,50 €).

Mehrsprachige (Internationale) Geburtsurkunde

Wenn Sie die Urkunde im Ausland oder bei einer ausländischen Botschaft vorlegen müssen, empfiehlt sich die Beantragung einer mehrsprachigen (internationalen) Geburtsurkunde nach dem Wiener CIEC-Übereinkommen. Diese erfordert innerhalb der Vertragsstaaten keine Übersetzung oder Apostille.

Fazit

Die Beantragung einer Geburtsurkunde beim Geburtsstandesamt verläuft dank digitaler Serviceportale in vielen Städten heute schnell und unkompliziert.

  • Weitere Dokumenten-Ratgeber: Alles zu Standesamtsterminen und Fristen finden Sie auf dokumentenberatung.de.

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